Kündigung oder Aufhebungsangebot erhalten?
Unsere erfahrenen Experten von SZ-Rechtsanwälte prüfen die Wirksamkeit der Kündigung oder die Höhe des Aufhebungsangebotes. Mit unserem Abfindungsrechner können Sie sofort und kostenfrei Ihre mögliche Abfindung ermitteln. Wir beraten Sie deutschlandweit – kostenfrei und unverbindlich.
gratis Soforteinschätzung
Expertenbetreuung
hohe Erfolgsquote
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Das sagen unsere Kunden:
“Ohne SZ-Rechtsanwälte hätte ich meine Kündigungsschutzklage nicht so stressfrei und günstig von zu Hause aus erheben können. Und das Beste: Ich musste nicht einmal mit zum Gericht gehen. Das erledigte meine Kanzlei SZ-Rechtsanwälte erfolgreich für mich. Es lohnt sich, um seine Rechte zu kämpfen!”
“Dank SZ-Rechtsanwälte konnte meine Kündigungsschutzklage schnell und unproblematisch abgewickelt werden. Die Beratung ging auf alle meine Fragen ein und nach dem Gerichtstermin musste mir mein Arbeitgeber eine Abfindung für meine langjährige Tätigkeit zahlen.”
“Super Service. Der Rückruf auf meine Anfrage erfolgte sofort und auch die Klage war sehr schnell fertiggestellt.
Zum Gerichtstermin und bei den Vergleichsverhandlungen begleitete mich RA Zieschang, so dass für mich eine gute Abfindung durchgesetzt werden konnte.
Gerne wieder!”
Kein unkalkulierbares Kostenrisiko!
Wir bewerten Ihren Fall und ermitteln Ihre Abfindung kostenfrei. Wenn Sie uns beauftragen, übernimmt entweder Ihre Rechtsschutzversicherung die Kosten oder wir bieten Ihnen eine einzelfallbezogene erfolgsbasierte Vergütung an, wenn Sie eine Abfindung anstreben.* Selbstverständlich arbeiten wir auch zu den Bedingungen der staatlichen Prozesskostenhilfe, wenn Sie bedürftig sind.
Kundenbewertung auf Anwalt.de:
“sehr gut”
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Kundenbewertung auf Anwalt.de: “sehr gut”
Mit wenigen Klicks zum Ziel
Kündigungsschutz gegen die Kündigung Ihres Arbeitsvertrages? Mit wenigen Klicks haben Sie es geschafft. Wir begleiten Sie auch gern per Telefon- oder Videokonferenz auf dem Weg zum Ziel. Mit tausenden bearbeiteten Fällen profitieren Sie von unseren volldigitalen Kanzleiabläufen und unserer langjährigen Erfahrung. Direkt online unsere erfahrene Kanzlei in nur 5 Minuten beauftragen.
Höchst kompetent und mit einer reichen Erfahrung aus über 15 Jahren erfolgreicher beruflicher Tätigkeit stehen wir Ihnen jederzeit gern als Anwaltskanzlei für Ihre Kündigungsschutz-Klage zur Seite.
Es funktioniert so einfach
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Es funktioniert so einfach
Schnell. Sicher. Digital.
Kein persönlicher Besuch beim Anwalt nötig! Wir sind eine moderne Anwaltskanzlei mit dem digitalen Service der Zukunft. Ihre Kündigungsschutz-Klage erledigen wir für Sie komplett digital. Wir beraten Sie selbstverständlich immer persönlich via E-Mail, Telefon- oder Videokonferenz.
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Ein moderner Service der Kanzlei SZ-Rechtsanwälte
Was früher umständlich beim Anwalt vor Ort, häufig verbunden mit negativen Emotionen und oft intransparent erfolgte, haben wir für Sie nun vollständig vereinfacht. Die bequeme, schnelle & kostengünstige Kündigungsschutz-Klage – alles komplett digital. Dabei garantieren wir durch unsere Kommunikationskanäle per Telefon, E-Mail und Videokonferenz den gewohnten, persönlichen Kontakt zu Ihnen.
Ihre Ansprechpartner sind
RAin Antje Steinhäußer & RA Alexander Zieschang
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SZ-Rechtsanwälte
Behrischstr. 29
01277 Dresden
Germany
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*Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass bei uns die Rechtsanwaltsgebühren für das gerichtliche Verfahren nicht günstiger als bei anderen Kanzleien sind. Wir berechnen nach dem RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) oder nach Einzelfallvereinbarung per Erfolgshonorar. Eine Abschlussrechnung erfolgt nach Ende des Verfahrens und verbindlicher Festsetzung des Gegenstandswertes durch das Gericht. „Online Klage“ bedeutet nicht, dass ein Verfahren tatsächlich immer online bei Gericht durchgeführt werden kann. Allerdings können die Kontaktaufnahme, der Klageauftrag und die Korrespondenz mit unserer Kanzlei über das Internet und per E-Mail und per Telefon- und Videokonferenz vorgenommen werden und so zu einer Zeitersparnis führen. Zudem beantragen wir für Sie die Durchführung einer Videoverhandlung bei Ihrem zuständigen Gericht. Wenn an Ihrem Gericht die technischen Voraussetzungen dafür bereits geschaffen sind, dann kann die Gerichtsverhandlung – wenn Sie dies wünschen – ebenfalls online per Videokonferenz durchgeführt werden.