Kündigungsschutzklage online*
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Kündigungsschutz gegen die Kündigung Ihres Arbeitsvertrages? Direkt online unsere erfahrene Kanzlei in nur 5 Minuten beauftragen.
Höchst kompetent und mit einer reichen Erfahrung aus über 15 Jahren erfolgreicher beruflicher Tätigkeit stehen wir Ihnen jederzeit gern als Anwaltskanzlei für Ihre Kündigungsschutzklage zur Seite.
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Unser Service für Ihre Kündigungsschutzklage:
Füllen Sie den Kündigungsschutzklage-Antrag bequem von zu Hause aus.
Unsere Kanzlei prüft Ihre Angaben und antwortet Ihnen umgehend. Bitte übersenden Sie uns eine Kopie Ihrer Arbeitsverträge und eine Kopie der Kündigung.
Vollmacht übersenden.
Unsere Kanzlei stellt Ihnen ein Vollmachtsformular zur Verfügung, welches Sie bitte ausdrucken und unterschreiben. Die unterschriebene Vollmacht senden Sie uns bitte zurück – gern auch vorab als PDF-Datei per E-Mail.
Wir nehmen den Gerichtstermin für Sie wahr.
Durch unsere elektronische Fallbearbeitung sorgen wir für eine zügige und effiziente Abwicklung Ihres Anliegens. Zu dem Termin bei Gericht erscheinen wir für Sie. Ihr persönlicher Ansprechpartner ist jederzeit für Sie erreichbar.
SZ-Rechtsanwälte vertritt Sie deutschlandweit.
Unsere Kanzlei ist bundesweit tätig und vertritt Sie ohne unnötige Mehrkosten vor jedem Arbeitsgericht. Durch unsere langjährige Erfahrung wissen wir genau, was im konkreten Fall zu tun ist, um Ihre Kündigungsschutzklage schnell und erfolgreich durchzuführen.
Erhalt des Arbeitsplatzes oder Abfindung? Sie entscheiden!
Wir bearbeiten Ihren Fall schnell, effizient und sorgen für eine stressfreie und – wenn juristisch möglich – für Sie günstige Aufhebung Ihrer Kündigung. Wenn justistisch möglich und von Ihnen gewünscht, beantragen wir eine möglichst hohe Abfindungszahlung für Sie.
Wehren Sie sich gegen eine rechtswidrige Kündigung durch Ihren Arbeitgeber.
Auch persönliche sowie telefonische Beratung und Terminvereinbarung möglich.
Unsere Kanzleihotline
Erstberatungsservice:
persönliche kostenfreie Erstberatung zur geplanten Kündigungsschutzklage
(Informationen zur Kündigungsschutzklage & Kostenschätzung)
KOSTENFREI
“Dank SZ-Rechtsanwälte konnte meine Kündigungsschutzklage schnell und unproblematisch abgewickelt werden. Die Beratung ging auf alle meine Fragen ein und nach dem Gerichtstermin musste mir mein Arbeitgeber eine Abfindung für meine langjährige Tätigkeit zahlen.”

Helga M.
Dresden
Gute Rechtsberatung ist unsere Mission
24/7 Service: Online + Telefonhotline
Ein Service der Kanzlei SZ-Rechtsanwälte
*Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass bei uns die Rechtsanwaltsgebühren für das gerichtliche Kündigungsschutzverfahren nicht günstiger als bei anderen Kanzleien sind. Wir berechnen nach dem RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz). Bei der Erstellung des unverbindlichen Kostenvoranschlages gehen wir davon aus, dass das Gericht der Anregung folgt. Eine Abschlussrechnung erfolgt nach Ende des Verfahrens und verbindlicher Festsetzung des Gegenstandswertes durch das Gericht. „Online Klage“ bedeutet nicht, dass ein Klageverfahren tatsächlich immer online bei Gericht durchgeführt werden kann. Allerdings können die Kontaktaufnahme, der Klageauftrag und die Korrespondenz mit unserer Kanzeli über das Internet und per E-Mail und per Telefon- und Videokonferenz vorgenommen werden und so zu einer Zeitersparnis führen. Zudem beantragen wir für Sie die Durchführung einer Videoverhandlung bei Ihrem zuständigen Gericht. Wenn an Ihrem Gericht die technischen Voraussetzungen dafür bereits geschaffen sind, dann kann die Verhandlung – wenn Sie dies wünschen – ebenfalls online per Videokonferenz durchgeführt werden.