Fristlos gefeuert? WEHREN Sie sich!

Sie sind fristlos außerordentlich vom Arbeitgeber gekündigt worden? Wurden böswillige und falsche Vorwürfe gegen Sie erhoben? Nun erhalten Sie kein Geld und zudem noch eine Sperrzeit für 3 Monate von der Arbeitsagentur?  WEHREN Sie sich dagegen! Aber Achtung: Sie haben dafür nur 3 Wochen Zeit um mit einer Klage die Kündigung zu Fall zu bringen. Andernfalls bleibt die Kündigung nämlich wirksam. Ihr Arbeitgeber braucht also nur abzuwarten oder Sie mit Versprechungen hinzuhalten.

Wir prüfen unverbindlich und GRATIS, ob die fristlose Kündigung mit Erfolg vor Gericht angefochten werden kann. Unsere langjährig erfahrenen und im Arbeitsrecht spezialisierten Anwälte beraten und vertreten Sie deutschlandweit vor allen Arbeitsgerichten.

gratis Soforteinschätzung

Expertenbetreuung

hohe Erfolgsquote

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Kündigung

Das sagen unsere Kunden:

 

“Ohne SZ-Rechtsanwälte hätte ich meine Kündigungsschutzklage nicht so stressfrei und günstig von zu Hause aus erheben können. Und das Beste: Ich musste nicht einmal mit zum Gericht gehen. Das erledigte meine Kanzlei SZ-Rechtsanwälte erfolgreich für mich. Es lohnt sich, um seine Rechte zu kämpfen!”

Ralf G. aus Dresden

“Dank SZ-Rechtsanwälte konnte meine Kündigungsschutzklage schnell und unproblematisch abgewickelt werden. Die Beratung ging auf alle meine Fragen ein und nach dem Gerichtstermin musste mir mein Arbeitgeber eine Abfindung für meine langjährige Tätigkeit zahlen.”

Helga M. aus Dresden

“Super Service. Der Rückruf auf meine Anfrage erfolgte sofort und auch die Klage war sehr schnell fertiggestellt. 

Zum Gerichtstermin und bei den Vergleichsverhandlungen begleitete mich RA Zieschang, so dass für mich eine gute Abfindung durchgesetzt werden konnte.

Gerne wieder!”

Verena R. aus Leipzig

Kein unkalkulierbares Kostenrisiko!

Wir bewerten Ihren Fall kostenfrei. Wenn Sie uns beauftragen, übernimmt entweder Ihre Rechtsschutzversicherung die Kosten oder wir bieten Ihnen eine einzelfallbezogene erfolgsbasierte Vergütung an.* Selbstverständlich arbeiten wir auch zu den Bedingungen der staatlichen Prozesskostenhilfe, wenn Sie bedürftig sind.

Kundenbewertung auf Anwalt.de:
„sehr gut“

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“Ohne SZ-Rechtsanwälte hätte ich meine Kündigungsschutzklage nicht so stressfrei und günstig von zu Hause aus erheben können. Und das Beste: Ich musste nicht einmal mit zum Gericht gehen. Das erledigte meine Kanzlei SZ-Rechtsanwälte erfolgreich für mich. Es lohnt sich, um seine Rechte zu kämpfen!”

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Kundenbewertung auf Anwalt.de:  „sehr gut“

Ein moderner Service der Kanzlei SZ-Rechtsanwälte

Was früher umständlich beim Anwalt vor Ort, häufig verbunden mit negativen Emotionen und oft intransparent erfolgte, haben wir für Sie nun vollständig vereinfacht. Die bequeme, schnelle & kostengünstige Kündigungsschutz-Klage – alles komplett digital. Dabei garantieren wir durch unsere Kommunikationskanäle per Telefon, E-Mail und Videokonferenz den gewohnten, persönlichen Kontakt zu Ihnen. Sie haben noch Fragen zu Ihrer Kündigungsschutzklage? Wir freuen uns auf Ihren Anruf!

Wir bieten Ihnen einen SOFORT-Terminservice. Entweder telefonisch oder per E-Mail oder Sie drücken den folgenden Buchungsbutton für eine kostenfreie Erstberatung & Kostenschätzung.

oder

Ihre Ansprechpartner sind
RAin Antje Steinhäußer & RA Alexander Zieschang

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Behrischstr. 29

01277 Dresden

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*Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass bei uns die Rechtsanwaltsgebühren für das gerichtliche Verfahren nicht günstiger als bei anderen Kanzleien sind. Wir berechnen nach dem RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) oder nach Einzelfallvereinbarung per Erfolgshonorar. Eine Abschlussrechnung erfolgt nach Ende des Verfahrens und verbindlicher Festsetzung des Gegenstandswertes durch das Gericht. „Online Klage“ bedeutet nicht, dass ein Verfahren tatsächlich immer online bei Gericht durchgeführt werden kann. Allerdings können die Kontaktaufnahme, der Klageauftrag und die Korrespondenz mit unserer Kanzlei über das Internet und per E-Mail und per Telefon- und Videokonferenz vorgenommen werden und so zu einer Zeitersparnis führen. Zudem beantragen wir für Sie die Durchführung einer Videoverhandlung bei Ihrem zuständigen Gericht. Wenn an Ihrem Gericht die technischen Voraussetzungen dafür bereits geschaffen sind, dann kann die Gerichtsverhandlung – wenn Sie dies wünschen – ebenfalls online per Videokonferenz durchgeführt werden.